Was muss beachtet werden

Stiftungen sind, so regelt es der Gesetzgeber, ein oder mehrere Vermögensgegenstände, die auf Dauer und unwiderruflich einem oder mehreren Zwecken gewidmet sind. Über 95% aller Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich; sie verfolgen also Ziele, die dem Gemeinwesen zugute kommen. Diese Zwecke werden alljährlich entsprechend den Vorgaben der Stiftungssatzung mit den Erträgen des Vermögens umgesetzt. Im Gegensatz zu einer Spende an einen Verein, können Sie so sicherstellen, dass die Stiftungsmittel so eingesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen.

Die Steuer

Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung können steuerlich vom Stifter bzw. beim Spender als Sonderaus-gaben geltend gemacht werden, maximal mit 5% bzw. 10% (nur bei wissenschaftlichen, mildtätigen und als besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecken) des Gesamtbetrags der Einkünfte. Darüber hinaus steht ein zusätzlicher abzugsfähiger Betrag von € 20.450 pro Jahr zur Verfügung. Bei Errichtung einer Stiftung ist ein Gründungshöchstbetrag von € 307.000 abzugsfähig. Dies gilt bei Neugründung einer Stiftung innerhalb der ersten zwölf Monate nach Errichtung. Dieser Betrag kann einmalig in voller Höhe im Jahr der Stiftungserrichtung oder beliebig verteilt auch auf die nächsten neun folgenden Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesamtbetrag von € 307.000 kann innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren nur einmal pro Stifter steuerlich geltend gemacht werden. Auch innerhalb von zwei Jahren nach einem Erbfall kann Vermögen ungeschmälert auf eine Stiftung übertragen werden, eventuell gezahlte Erbschaftsteuer erstattet der Fiskus zurück.

Besteuerung der Stiftung

Fördert die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, wird sie vom jeweils zuständigen Finanzamt freigestellt und kann jedem, der ihr Vermögenszuwendungen gibt, steuerbegünstigende Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Diese wiederum können von dem Zuwendenden steuerlich geltend gemacht werden.

 

Vorteile der Stiftungskooperation gegenüber anderen Anbietern

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